FREIE WÄHLER helfen Dieselfahrern

Rund 25 geschädigte Eigentümer eines Diesels des VW-Konzerns nutzten jüngst den Vortrag der FREIE WÄHLER Werra-Meißner, um sich online oder per Post in das Klageregister einzutragen. Damit haben sie ihre Schadenersatzansprüche gegen den VW-Konzern gesichert.

Die Frist zur Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz läuft zum 31. Dezember 2018 ab. Mehr als 200.000 der 2,5 Millionen Geschädigten haben sich bisher der Musterfeststellungsklage gegen den VW-Konzerns angeschlossen. Unter Anleitung von Dipl.-Ing. Jürgen Binning konnten sich die Geschädigten in rund einer Stunde registrieren.

Nach realistischen Einschätzungen der klagenden Verbände geht es um Schadenersatzansprüche in der Größenordnung von 15 bis 20 Prozent des Neupreises. Bei einem Mittelklassewagen sind das immerhin 3.000 bis 5.000 Euro.