FREIE WÄHLER begrüßen Gesetzvorhaben zum Schutz der Bürgervertretungen

Höchste Zeit die Gesetze, genauer den §188 des Strafgesetzbuches, zu verschärfen und auf den Schutz für ehrenamtliche Kommunalpolitikerinnen und -politiker zu erweitern, erklären die FREIE WÄHLER Hessen. Darum stellt sich die Partei ausdrücklich hinter die Forderung des deutschen Städte- und Gemeindebundes sowie deren Forderung nach einer konsequenten Verfolgung der Straftaten.

"Wir ehrenamtlichen Freie Wähler sind als zweitgrößter hessischer Bürgervertretungsverband vor Ort die potenziellen Opfer von Beleidigungen, Beschimpfungen sowie Bedrohungen und müssen daher im Sinne der bundesdeutschen Demokratie explizit durch Gesetze und die Strafverfolgungsbehörden geschützt werden", so Torsten Gast von den Freie Wähler Brachttal. Dies müsse aber auch mit einer entschlossenen Verfolgung durch die Behörden einhergehen.

Für die FREIE WÄHLER gehört es zum demokratischen Diskurs dazu, dass sowohl in politischen Gremien als auch in der Gesellschaft um Ideen und Ausrichtungen in der Politik gestritten werden kann und auch soll. Zweifelsfrei sind die Grenzen aber erheblich überschritten wenn es zu Beschimpfungen, Beleidigungen oder gar tätlichen Angriffen oder Morddrohungen kommt.

„Die 2.000 ehrenamtlichen Mandatsträger von FREIE WÄHLER Hessen und FWG Hessen müssen ihrer Arbeit in den Kommunalparlamenten und Kreistagen angstfrei nachgehen können. Deshalb begrüße ich den Vorstoß, den §188 auf Kommunalpolitiker auszuweiten“, sagt Engin Eroglu, Europaabgeordneter und Landesvorsitzender der FREIE WÄHLER Hessen.