Seit Oktober 2017 darf sich Schwalmstadt Konfirmationsstadt nennen. Doch die Bewerbung dieses Titels wurde bisher nur wenig nach außen getragen. Bisher ist nur bekannt, dass ein Denkmal vor der Schlosskirche errichtet werden soll: Ein Denkmal holt keine Gäste in unsere Stadt – die Fraktion der FREIE WÄHLER vermissen ein Konzept zur Vermarktung im touristischen Bereich.
Der gestellte Antrag der FREIE WÄHLER wurde einstimmig von den Stadtverordneten angenommen.
Ein detailliertes Konfirmationsstadt-Konzept soll nun innerhalb der nächsten drei Monate ausgearbeitet und vorgestellt werden.
So, wie sie der Reformator Martin Bucer für die Ziegenhainer Zuchtordnung von 1539 entwickelte, wird die Konfirmation in Grundzügen bis heute weltweit gefeiert.
Landgraf Philipp von Hessen (1504 - 1567) hatte gerade den evangelischen Glauben in Hessen eingeführt, als sich die so genannten "Wiedertäufer" ausbreiteten. Die Täufer waren der Meinung, dass nur Erwachsene getauft werden dürften, denn die Grundlage der Taufe müsse eine freie Entscheidung und ein persönliches Bekenntnis des Täuflings zu Gott sein. Andererseits war es damals unvorstellbar, dass ein Kleinkind nicht getauft werden sollte. Dies lag daran, dass viele Menschen schon als Kinder oder Säuglinge starben. Die evangelischen und katholischen Herrscher waren sich einig, dass die Täufer gefährliche Ketzer seien und die Todesstrafe verdienten.
Philipp der Großmütige, wie der Landgraf auch genannt wurde, war dagegen aber um einen Kompromiss bemüht. Er holte aus Straßburg den Reformator Martin Bucer als Berater nach Ziegenhain. In Zusammenarbeit mit hessischen Juristen und Theologen entwarf Bucer eine neue Kirchenordnung, die als der "Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung" bekannt wurde. Die Taufe sollte weiterhin direkt nach der Geburt stattfinden. Doch als Jugendliche sollten die Getauften in einem feierlichen Akt das Taufbekenntnis, das die Eltern und Paten stellvertretend für sie gesprochen haben, bestätigen. Zuvor erhielten die Mädchen und Jungen vom Pfarrer eine "Unterweisung im Glauben", den Konfirmandenunterricht. Dessen Inhalte basieren auf den fünf Hauptstücken des Katechismus. Damit hatte Martin Bucher die Konfirmation erfunden!
1539 wurde im Fürstensaal des Schlosses Ziegenhain die „Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung“ beschlossen. Auf Einladung des Landgrafen Philipp des Großmütigen trafen sich hier hessische Theologen und Martin Bucer und beschlossen unter dem Einfluss von Philipp Melanchthon, dass Jugendliche in christlicher Lehre mit abschließender Konfirmation in die christliche Gemeinde aufgenommen werden, dass Kirchenälteste Mitverantwortung übernehmen und Andersdenkende nicht verfolgt werden sollen.